Krankenversicherung: umgehende Anzeige vor Abschluss
Eine Anzeige kann noch als umgehend erstattet angesehen werden, wenn sie nach einem Unfall an einem Freitag, nachmittags, unmittelbar nach dem Wochenende im Laufe des Montags, (also im Laufe des zweiten Werktags nach dem Unfalltag) erfolgt.