Gesellschafterversammlung

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Muss ein Gesellschafter einen GV-Vorsitzenden auf die Rechte seiner Mitgesellschafter hinweisen? (Feststellungs- oder Anfechtungsklage?)

Muss ein Gesellschafter einen GV-Vorsitzenden auf die Rechte seiner Mitgesellschafter hinweisen? (Feststellungs- oder Anfechtungsklage?)

Keine vorauseilende Feststellung, dass in allen zukünftigen Generalversammlungen ein Stimmrecht bestehe, sondern stets nachträgliche Nichtigkeitsklagen, wenn das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Stimmverbotes geprüft werden soll. Gesellschafter trifft keine Pflicht, einen Vorsitzenden einer Generalversammlung auf die Rechte seiner Mitgesellschafter hinzuweisen, denn diese können das für sich selbst machen.

Drei Generalversammlungen im Stiegenhaus zulässig

Drei Generalversammlungen im Stiegenhaus zulässig

Geschäftsführer müssen Generalversammlungen selbst einberufen, oder ihr Rechtsanwalt muss sich ausdrücklich auf eine Vollmacht der Geschäftsführer berufen, wenn er für diese Generalversammlungen einberuft. Eine Generalversammlung abberaumen darf nur der, der sie einberufen hat. Wenn sichergestellt ist, dass Gesellschafter einer GmbH an Generalversammlungen teilnehmen können, kann der Versammlungsort auch außerhalb eines klassischen Büros sein – zum Beispiel in einem Stiegenhaus.