
Kaskoversicherung – Handbremse nicht angezogen II
Das Ziehen der Handbremse und/oder Einlegen eines Gangs beim Abstellen des Fahrzeugs auf einem Parkplatz mit Gefälle ist auch bei Vorliegen eines „Hill-Holdsystems“ erforderlich.
Das Ziehen der Handbremse und/oder Einlegen eines Gangs beim Abstellen des Fahrzeugs auf einem Parkplatz mit Gefälle ist auch bei Vorliegen eines „Hill-Holdsystems“ erforderlich.
Selbst ein Verstoß gegen Schutzgesetze wie etwa die StVO bedeutet als solcher nicht schon grobe Fahrlässigkeit, sondern muss der ohne Zweifel objektiv besonders schwere Verstoß auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein.
Für die Annahme eines „dolus coloratus“ genügt es schon, wenn die Obliegenheitsverletzung in der Absicht erfolgte, die Versicherungsleistung schneller und problemloser zu erhalten oder den Versicherer in die Irre zu führen.
Werden elektronische Bauteile eines KFZ durch den Spannungskegel des Blitzes sofort beschädigt, auch wenn der Blitz nicht direkt in das Fahrzeug einschlägt, stellt dies eine versicherte unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag dar.