Kfz-Versicherung

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Kein Unfallbegriff bei chemisch-thermischer Lackschädigung in der Kaskoversicherung

Kein Unfallbegriff bei chemisch-thermischer Lackschädigung in der Kaskoversicherung

Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung des Unfallbegriffs in der Kaskoversicherung und klärt, ob Lackschäden, die infolge einer chemisch-thermischen Reaktion nach dem Auftreffen von Fremdmaterial entstehen, als „unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“ zu qualifizieren sind. Zugleich grenzt der OGH diese Konstellation vom versicherten Vandalismus ab.

Drift-Training auf der Rennstrecke – grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung

Drift-Training auf der Rennstrecke – grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung

Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob ein im Rahmen eines privat organisierten Drift-Trainings verursachter Unfall unter den Ausschluss für kraftfahrsportliche Veranstaltungen fällt und ob eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorliegt, die zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führt.