Geschäftsfähigkeit des VN bei qualifizierter Deckungsablehnung
Die qualifizierte Deckungsablehnung des § 12 Abs 3 VersVG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die von § 12 Abs 3 VersVG ausgelöste Frist ist eine Ausschlussfrist. Zur wirksamen Ingangsetzung dieser Frist bedarf es einer Zustellung der qualifizierten Deckungsablehnung an einen geschäftsfähigen Versicherungsnehmer.