Teil 2: Unterliegt ein Anspruch nach § 1168 ABGB der Umsatzsteuer?

Teil 2: Unterliegt ein Anspruch nach § 1168 ABGB der Umsatzsteuer?

Fraglich ist, ob der Anspruch eines Werkunternehmers nach Abbestellung des Werkes gemäß § 1168 ABGB umsatzsteuerpflichtig ist. In den Umsatzsteuer-Richtlinie des BMF und im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass dieser Entgeltanspruch mangels Gegenleistung nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Ob dies auch der europäischen Rechtsprechung entspricht, will der OGH durch ein Vorabentscheidungsverfahren klären.

Reichweite und Auslegung eines Gewährleistungsauschlusses

Reichweite und Auslegung eines Gewährleistungsauschlusses

Ein Verkäufer kann (im B2B- oder C2C-Bereich) die Gewährleistung vertraglich grundsätzlich ausschließen. Allerdings sind Mängel in Zusammenhang mit ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften nicht umfasst. Der Umfang eines generellen Gewährleistungsausschlusses ist im Einzelfall zu beurteilen und richtet sich nach der Vertragsauslegung, nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs.

Zulässigkeit eines behördlich angeordneten Abbruchs

Zulässigkeit eines behördlich angeordneten Abbruchs

Die Ersatzvornahme eines behördlich angeordneten Abbruchs kann faktisch nur durch die eigenständige Entfernung des Bauwerks bzw. den Rückbau zu einem bewilligungsfähigen, bereits eingereichten Projekt verhindert werden. Weiters ist die Vollstreckung eines Beseitigungsauftrages nicht zulässig, wenn bereits ein Ansuchen um eine nachträgliche Baubewilligung anhängig ist und diesbezüglich überhaupt eine Baubewilligung erteilt werden kann.

Das Fehlen eines CE-Kennzeichens muss kein Mangel sein

Das Fehlen eines CE-Kennzeichens muss kein Mangel sein

Der bloße Vertragspassus, die Errichtung habe „dem Stand der Technik und unter Einhaltung der ÖNORMEN“ zu erfolgen, ist nicht ausreichend, um jegliche Verpflichtung der ÖNORMEN als vertraglich geschuldet anzusehen. Weiters liegt kein Mangel vor, wenn anstelle von Wohnungseigentum Zubehör-Wohnungseigentum eingetragen wird und dieser Bauwerksteil für die Eintragung von Wohnungseigentum ungeeignet ist.