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Führerscheinklausel in der Unfallversicherung

Führerscheinklausel in der Unfallversicherung

Der durchschnittlich verständige VN versteht die Führerscheinklausel dahin, dass er, um Versicherungsschutz zu genießen, zum Lenken eines Kraftfahrzeugs über die entsprechende Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz verfügen muss. Die Führerscheinklausel hat auch für Fahrten auf nichtöffentlichem Grund Geltung. Auch wenn das Verhalten des Mitversicherten gesetzlich nicht verboten gewesen sein mag, resultiert mangels passenden Führerscheins dennoch Leistungsfreiheit des Versicherers.

Vandalismusschaden am KFZ: Wann tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung ein?

Vandalismusschaden am KFZ: Wann tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung ein?

Eine Klausel, wonach die Fälligkeit einer Versicherungsleistung bei Vandalismusschäden am KFZ von der Vorlage einer Reparaturrechnung abhängt, ist unzulässig und ungültig. Der gemäß § 15a Absatz 1 VersVG einseitig zwingende § 11 Absatz 1 VersVG legt fest, dass Geldleistungen des Versicherers mit der Beendigung der nötigen Erhebungen fällig werden.