Aktuelle Beiträge aus allen Kategorien

Kein Unfallbegriff bei chemisch-thermischer Lackschädigung in der Kaskoversicherung

Kein Unfallbegriff bei chemisch-thermischer Lackschädigung in der Kaskoversicherung

Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung des Unfallbegriffs in der Kaskoversicherung und klärt, ob Lackschäden, die infolge einer chemisch-thermischen Reaktion nach dem Auftreffen von Fremdmaterial entstehen, als „unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“ zu qualifizieren sind. Zugleich grenzt der OGH diese Konstellation vom versicherten Vandalismus ab.

Über das Feststellungsinteresse im Privatstiftungs-, GmbH- und FlexCo-Recht

Über das Feststellungsinteresse im Privatstiftungs-, GmbH- und FlexCo-Recht

Zweck der Feststellungsklage ist es, ein strittiges Rechtsverhältnis zu bereinigen. Dies geschieht nicht, wenn nicht alle am Rechtsverhältnis Beteiligten geklagt werden, denn ihnen gegenüber entfaltet ein Feststellungsurteil keine Bindungswirkung. Wird also auf Feststellung der Nichtigkeit der Änderung einer Stiftungserklärung geklagt, so ist jedenfalls auch die Privatstiftung selbst zu klagen.

Beschädigung von Erntegut bei Erntearbeiten – Risikoausschluss für beförderte Sachen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Beschädigung von Erntegut bei Erntearbeiten – Risikoausschluss für beförderte Sachen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Abgrenzung des versicherten Risikos in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei landwirtschaftlichen Erntearbeiten und klärt, unter welchen Voraussetzungen Schäden am Erntegut als Schäden an „beförderten Sachen“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Abschleppschäden im Ausland – Keine mut- oder böswillige Beschädigung in der Kaskoversicherung

Abschleppschäden im Ausland – Keine mut- oder böswillige Beschädigung in der Kaskoversicherung

Der Oberste Gerichtshof klärt in dieser Entscheidung die Abgrenzung zwischen versichertem Parkschaden und mut- oder böswilliger Beschädigung in der Kaskoversicherung und präzisiert die Anforderungen an das subjektive Tatbild, das für eine Deckung wegen mut- oder böswilliger Handlungen betriebsfremder Personen erforderlich ist.

§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof

§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der in § 12 Abs 3 VersVG normierten einjährigen Präklusivfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen den Versicherer. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Sonderregelung eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung des Versicherers darstellt und damit gegen den Gleichheitssatz verstößt.