Aktuelle Beiträge aus allen Kategorien

Schadenersatzansprüche auf Grundlage von Länder-Bauordnungen

Schadenersatzansprüche auf Grundlage von Länder-Bauordnungen

Bauordnungen der Bundesländer enthalten sogenannte Schutzgesetze (zB Bestimmungen über Baubewilligungen), aus denen Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können, wenn dagegen verstoßen wird. Da diese Normen in der Regel jedoch ausschließlich die Allgemeinheit vor Gefahren schützen sollen, die aus nicht sachgerechter Bauführung resultieren, kann kein Ersatz eines bloßen Vermögensschadens gefordert werden.

(Keine) Entschädigung nach Umwidmung eines bebauten Grundstückes

(Keine) Entschädigung nach Umwidmung eines bebauten Grundstückes

Kommt es durch die Umwidmung eines Grundstückes zu einer Nutzungsbeschränkung, sehen einige Landesgesetze (in concreto das NÖ ROG 2014) eine Entschädigung vor. Diese hat aber nicht in allen Fällen zu ergehen. Verfassungsrechtlich geboten ist eine Entschädigung nur bei Erbringung eines Sonderopfers oder aufgrund einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Essenziell ist es, auf die in den Landesgesetzen normierten Fristen zu achten.

Zurückbehaltungsrecht an früheren Baufortschrittsraten wegen Mängeln auch an allgemeinen Teilen eines Hauses

Zurückbehaltungsrecht an früheren Baufortschrittsraten wegen Mängeln auch an allgemeinen Teilen eines Hauses

Ein Erwerber von Wohnungseigentum kann auch Mängel an allgemeinen Teilen des Hauses gegenüber einem Bauträger geltend machen. Überdies steht ihm das Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB auch hinsichtlich früheren Baufortschrittsraten zu. Es kann also nicht nur die letzte Rate einbehalten werden. Ausgeschlossen ist das Zurückbehaltungsrecht jedoch dann, wenn die Ausübung des Rechtes zur Schikane wird.