Eine trügerische Aufrechnung?
Kann eine beklagte Partei ein Gerichtsverfahren gleichermaßen gewinnen und verlieren?
Kann eine beklagte Partei ein Gerichtsverfahren gleichermaßen gewinnen und verlieren?
Der Streit im Swarovski-Konzern geht weiter: Eine beschlossene Strukturreform, die den Beitritt einer neuen Kommanditistin vorsah und das Haftkapital erhöhte, wurde von einem Schiedsgericht für nichtig erklärt. Dagegen ging die Gesellschaft vor und bekam Recht: Der OGH hob das Schiedsurteil auf.
Wird in einem Umlaufbeschluss fälschlicherweise die falsche Gesellschaft genannt und fällt dieser Fehler dem Mitgesellschafter auf, so kann der Beschluss angefochten und für nichtig erklärt werden.
Bei treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt auch die Übertragung der Treugeberstellung der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (also Notariatsaktspflicht).
Ein ursprünglich selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer hat im Firmenbuchverfahren über die Eintragung der Beschränkung seiner eigenen Vertretungsbefugnis keine Parteistellung.
Die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für eine Abberufung von Stiftungsorganen vorliegt (§ 27 Abs 2 PSG), hat unter den Gesichtspunkten des Funktionierens der Privatstiftung zu erfolgen. Soll ein Organwalter abberufen werden, muss darauf geblickt werden, ob dieser überhaupt über die Kompetenzen verfügt, auf das Funktionieren der Privatstiftung einzuwirken.
Eine Klage durch den Kommanditisten einer GmbH & Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist im Falle der Schadensverlagerung durchaus möglich. Diesfalls kann eine analoge Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist aus dem GmbHG angedacht werden. Erst die Steuervorschreibung stellt den Schadenseintritt bei erhöhter Einkommenssteuervorschreibung dar.
Eine Hemmung der Verjährung tritt dann ein, wenn wegen der Interessenkollision nicht zu erwarten ist, dass der Geschäftsführer während seiner Tätigkeit allfällige Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschaft gegen sich oder gegen nahe Angehörige durchsetzen würde. Dies gilt auch für Kollegialorgane, wenn neben dem Anspruchsgegner oder dessen nahem Angehörigen keine anderen Organmitglieder in vertretungsbefugter Anzahl vorhanden sind.
Der 3-Banken-Gesellschafterstreit ging in die nächste Runde. Diesmal beschäftigte sich der OGH eingehend mit den Kapitalerhaltungsregeln. Dabei wurde das Verbot der Zeichnung eigener Aktien, die Zulässigkeit wechselseitiger Beteiligungen sowie die Zulässigkeit von Zuschüssen behandelt und geklärt, ob Aktionäre gegen Beschlüsse des Vorstandes oder Aufsichtsrates mit Aktionärsklage vorgehen können.
Der Gesellschafterstreit im Swarovski-Konzern ist um eine oberlandesgerichtliche Entscheidung reicher. Das Gericht beschäftigte sich mit Zwangsstrafen in einem Firmenbuchverfahren und zwar mit den Fragen, was Gesellschafter tun können, wenn Mitgesellschafter die Mitwirkung an einer Firmenbucheintragung verweigern, und mit der Rechtsmittellegitimation im Falle der Aufhebung eines Zwangsstrafverfahrens.
Bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH werden alle beklagten Gesellschafter als eine einheitliche Streitpartei betrachtet. Ein Versäumnisurteil gegen einen einzelnen, untätigen Gesellschafter ist daher unzulässig.
Enthält eine Klage mehrere Urteilsbegehren und wird eine solche Klage mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden, kann es (gerade im Gesellschafterstreit, bei dem es so schwierig ist, einstweilige Verfügungen zu erwirken) riskant sein, wenn man im Vorbringen zur Erlassung der einstweiligen Verfügung nur auf das Klage-Vorbringen verweist.
In Fällen, in denen durch Bestellung eines Notgeschäftsführers den Rechten eines Gesellschaftsgläubigers zum Durchbruch verschafft werden kann, scheidet die Bestellung eines Abwesenheitskurators aus.
Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen ist zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft zu differenzieren. Dies muss auch bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts berücksichtigt werden.
In Deutschland muss man schnell sein, wenn man eine einstweilige Verfügung erwirken will. Gilt das auch für Österreich?
Ist für die Zustimmung zur Veräußerung von vinkulierten Aktien nach der Satzung die Hauptversammlung zuständig, so bedarf es auch für die Nominierung eines Ersatzerwerbers gemäß § 62 Abs 3 letzter Satz AktG der entsprechenden Zustimmung der Hauptversammlung.
Stützt sich die Gesellschaft bei Geltendmachung von Einlagenrückgewähransprüchen gegen den (ehemaligen) Gesellschafter-Geschäftsführer nur auf seine Haftung nach § 25 GmbHG und nicht auch auf seine Gesellschafterstellung, bleibt kein Raum für die Anwendbarkeit des Zwangsgerichtsstandes nach § 83b JN.
Haften Gesellschaften und ihre Gesellschafter als Bürgen und Zahler solidarisch für einen Kredit einer Tochtergesellschaft, liegt ein "besonderes Verhältnis" nach § 896 ABGB vor, wenn die Mithaftung im priämären Interesse der Tochtergesellschaft und ihrer Gesellschafter lag. Die zahlende Gesellschaft kann sich dann bei ihren Gesellschaftern nicht regressieren.