Unfallversicherung

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Alkoholisierung und Risikoausschluss in der Unfallversicherung – Tanz auf dem Stehtisch als gefahrerhöhende Beeinträchtigung

Alkoholisierung und Risikoausschluss in der Unfallversicherung – Tanz auf dem Stehtisch als gefahrerhöhende Beeinträchtigung

Der Oberste Gerichtshof bestätigt in dieser Entscheidung die gefestigte Rechtsprechung zum Risikoausschluss bei alkoholbedingter Beeinträchtigung in der Unfallversicherung und präzisiert, unter welchen Voraussetzungen eine wesentliche Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit als (Mit-)Ursache eines Unfalls anzunehmen ist.

Führerscheinklausel in der Unfallversicherung

Führerscheinklausel in der Unfallversicherung

Der durchschnittlich verständige VN versteht die Führerscheinklausel dahin, dass er, um Versicherungsschutz zu genießen, zum Lenken eines Kraftfahrzeugs über die entsprechende Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz verfügen muss. Die Führerscheinklausel hat auch für Fahrten auf nichtöffentlichem Grund Geltung. Auch wenn das Verhalten des Mitversicherten gesetzlich nicht verboten gewesen sein mag, resultiert mangels passenden Führerscheins dennoch Leistungsfreiheit des Versicherers.