Obliegenheitsverletzung: Verspätete Schadenmeldung
Die verspätete Schadenmeldung an die Rechtschutzversicherung stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, welche nur durch Beweis des Vorliegens leichter Fahrlässigkeit entschuldigt werden kann. Gelingt dieser Beweis nicht, besteht kein Deckungsanspruch.