Rechtsschutzversicherung

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Befreiungsanspruch wird durch Zahlung an RA Kostenerstattungsanspruch

Befreiungsanspruch wird durch Zahlung an RA Kostenerstattungsanspruch

Die Bezahlung des Rechtsvertreters nach Gewährung der Abwehrdeckung durch den Versicherer ist kein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit (Art 8.1.4. ARB 2003, § 62 Abs 1 VersVG), weil sich durch die Bezahlung lediglich der Anspruch des Versicherungsnehmers von einem Befreieiungs- in einen Kostenerstattungsanspruch wandelt. Welche Leistung der Rechtsschutzversicherer schuldet ist dann im Verfahren zwischen VN und Versicherer zu klären.

Verstoßzeitpunkt RS-Baustein „Grundstückseigentum und Miete“

Verstoßzeitpunkt RS-Baustein „Grundstückseigentum und Miete“

Der Keim des Rechtskonflikts und damit der Verstoß als Eintritt des Versicherungsfalls liegt in der Nutzung der von der Nachbarin in ihrem Schreiben angeführten Teilfläche des Grundstücks und nicht erst im Schreiben der Nachbarin, in welchem sie die Nutzung vorwirft. Durch die Beanstandung aktualisiert sich nur der bereits in der Nutzung dieses Grundstücksteils gründende Rechtskonflikt.