Haftung von Führungskräften

  • Haftung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Prokuristen und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Schadenersatzrecht

Mit fast jedem Gesellschafterstreit sind gesellschafts- und strafrechtliche Haftungen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern (manchmal auch Aufsichtsratsmitgliedern) verbunden, da streitende Gesellschafter der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat oft Parteilichkeit und Bevorzugung des jeweils anderen Gesellschafters vorwerfen.

Gesellschafts- und strafrechtliche Haftungen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern sind aber auch ohne Gesellschafterstreit von Bedeutung, vor allem in Zusammenhang mit großen Schadensereignissen und im Bereich der Wirtschaftskriminalität, wie dies den Medien immer häufiger zu entnehmen ist.

Zur Vermeidung von Managerhaftungen (über)prüfen wir die Verträge zwischen Führungskräften und ihren Dienstgebern und informieren sie über ihre Rechte und Pflichten sowie die Möglichkeiten, zivilrechtliche Haftungen (Schadenersatz) und strafrechtliche Verantwortlichkeiten (Vorstrafen) zu vermeiden.

Nach Eintritt eines Haftungsfalles stehen wir − auch sehr kurzfristig − für ein Notfallprogramm und zur raschen Ermittlung des Sachverhaltes zur Verfügung. Vorrangig ist in dieser Situation, alles zu unternehmen, um weiteren Schaden abzuwenden und rasch die Ursachen des Haftungsfalles zu klären. In Folge gilt es, Argumente für die eigene Verteidigung zu sammeln und zu entwickeln.

Selbstverständlich vertreten wir aber auch Unternehmer, die von Geschäftsführern oder (leitenden) Mitarbeitern geschädigt wurden. Ziel unserer Vertretung ist es, diskret − um öffentliches Aufsehen zu vermeiden − den Schaden des Unternehmens zu verringern, indem der Geschäftsführer oder (leitende) Mitarbeiter zum Schadenersatz herangezogen wird.

Durch unsere Expertise im Versicherungsrecht beraten wir sowohl haftende Organe als auch geschädigte Gesellschaften außerdem bei der Zusammenarbeit mit als auch – wenn notwendig – in dem Rechtsstreit gegen die D&O-Versicherung.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.