
Klauselprozess: Stornoabzug und Zession
Sowohl die Lebensversicherungsklausel über den Stornoabzug bei Rückkauf als auch die Zessionsregelung sind unzulässig.
Sowohl die Lebensversicherungsklausel über den Stornoabzug bei Rückkauf als auch die Zessionsregelung sind unzulässig.
Die Rentenoptionsklausel ist gröblich benachteiligend und intransparent.
Nach Art 2.1.b AVB besteht kein Versicherungsschutz für kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen. Die Brustvergrößerung der Klägerin war (mit-)ursächlich für das Entstehen der Kapselfibrose, womit aber auch kein Platz für die Annahme einer Unterbrechung des Risikozusammenhangs durch die Krebserkrankung bleibt.
Eine Anzeige kann noch als umgehend erstattet angesehen werden, wenn sie nach einem Unfall an einem Freitag, nachmittags, unmittelbar nach dem Wochenende im Laufe des Montags, (also im Laufe des zweiten Werktags nach dem Unfalltag) erfolgt.
§ 176 Abs 1 VersVG idgF ist als unionsrechtswidrig zu qualifizieren. Dieser entspricht vielmehr wörtlich dem § 176 Abs 1 VersVG idF BGBl 509/1994, sodass die bisherige Rechtsprechung zum Spätrücktritt anzuwenden und die Beschränkung auf den Rückkaufswert im Fall eines Rücktritts jedenfalls unzulässig ist.