Miet-Rechtsschutz bei Wohnungswechsel
Die Regelung, dass für Streitigkeiten aus dem Abschluss des neuen Mietvertrags Versicherungsschutz besteht, wenn der Abschluss frühestens sechs Monate vor Beendigung des alten Mietvertrags erfolgte, bezieht sich auf die Frage des Versicherungsschutzes für das neue Mietobjekt im Fall der sich überschneidenden Mietverhältnisse.