11.04.2023 | OGH 23.02.2023, 8 Ob 116/22z
Besorgungsgehilfenhaftung
In der gegenständlichen Entscheidung setzt sich der OGH mit der Haftung für Besorgungsgehilfen nach § 1315 ABGB auseinander. Im vorliegenden Fall montierte ein Mitarbeiter der Beklagten einen Untertischspeicher unsachgemäß, dadurch entstand der Klägerin ein Schaden. Die Person wurde aber nicht im Auftrag der Beklagten, sondern im Auftrag der Mieterin der Geschäftsräume, in der die Montage durchgeführt wurde, tätig. Daher war die Beklagte nicht für die Handlungen des Mitarbeiters verantwortlich.