Nachträgliche Angemessenheitsprüfungen bei Regiearbeiten

Nachträgliche Angemessenheitsprüfungen bei Regiearbeiten

Bei Vereinbarung eines Regiepreises ist jeder Produktionsfaktor im Ausmaß des erforderlich gewordenen Einsatzes gesondert zu berechnen. Das Risiko eines beträchtlichen Aufwands liegt beim Besteller. Nur der tatsächlich zum Erreichen des Ziels erforderliche Einsatz wird von der Regievereinbarung umfasst. Eine Regievereinbarung steht einer nachträglichen Argumentationsprüfung hinsichtlich des Zeitaufwandes nicht entgegen.