Einlagenrückgewähr – Akzessorietät Pfandbestellung (Kneisz II)
Sind die Kreditforderungen der Klägerin wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr materiell-rechtlich erloschen, sind auch die von der Beklagten eingeräumten Pfandrechte unwirksam.