Treuepflicht bei Abstimmung über Beendigung der Gesellschaft

Treuepflicht bei Abstimmung über Beendigung der Gesellschaft

Für die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung einer GmbH gilt die Treuepflicht nicht für die Grundsatzfrage der Beendigung der Gesellschaft.

Aus der OGH-Entscheidung ist der Sachverhalt nicht ersichtlich. Aus dem Entscheidungstext ist ableitbar, dass es um die Frage der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung und die damit zusammenhängende Treuepflicht bei Entscheidungen über die Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft geht.

Der OGH spricht aus, dass für die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung einer GmbH die Treuepflicht nur für die Beziehungen der Gesellschafter bei aufrechtem Bestand des Gesellschaftsverhältnisses und nicht für die Grundsatzfrage der Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft gilt (6 Ob 335/97a, 7 Ob 38/98h).

Ein Recht der Minderheit auf Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses besteht nicht. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Ob ein solcher vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.

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