Überprüfungsverfahren lt. GesAusG – Verzinsung der Barabfindung
Im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters sind keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen. Ein Ausspruch über die Verzinsung ist im Überprüfungsverfahren nicht vorzunehmen.