
Über die Teilbarkeit und Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen
Die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen kann in einem GmbH-Vertrag nicht generell ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung könnte in eine Vinkulierung umgedeutet werden. Die Teilung von Geschäftsanteilen ist zum Schutz der Gesellschafter gesetzlich ausgeschlossen, kann aber gesellschaftsvertraglich zugelassen werden. Eine Teilung ist jedoch auch trotz ausdrücklich gegenteiliger Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig, wenn alle Gesellschafter zustimmen.