
Stimmverbot bei Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers (Deutschland)
Bei gerichtlicher Überprüfung der Abberufung aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag.
Bei gerichtlicher Überprüfung der Abberufung aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag.
Die Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in eine Anfechtungsklage ist nicht zulässig.
In Deutschland wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unter deren Gesellschaftern sich zumindest eine juristische Person befindet, per se als Unternehmer betrachtet.
Der Verstoß gegen das Verbot wegen Einlagenrückgewähr endet, wenn die Vorabdividende mit späteren Gewinnen gegengerechnet wird.
Durch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin werden deren Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis für die GmbH nicht berührt.
Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr kann einem Dritten dann entgegengehalten werden, wenn kollusiv gehandelt wurde oder sich der Verstoß dem Dritten hätte aufdrängen müssen, also grobe Fahrlässigkeit oder positive Kenntnis vorlag.
Ein von Gericht bestelltes Aufsichtsratsmitglied ist nicht schon deswegen ungeeignet, weil es von einer Gesellschaftergruppe vorgeschlagen wurde.
Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf einen Ausschlussgrund ist möglich.
Wenn eine (Rück-)Zahlung aus einem Rechtsgeschäft, welches gegen § 82 GmbHG verstößt, nicht schuldbefreiend wirken kann, kann auch aus einem Rechtsgeschäft, das gegen § 82 GmbHG verstößt, keine Forderung entstehen, die zur Aufrechnung und somit zur Heilung eben dieses nichtigen Rechtsgeschäfts führt.
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zu seinem Ausscheiden zu.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, welcher einen Anteil von 49% hält, kann Unternehmer sein.
Dass Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft sind, Zwecke der Gesellschaft gefördert werden und die Zustimmung zumutbar ist, genügt nicht für eine Zustimmungspflicht.
Dem Kommanditisten steht im Fall eines wichtigen Grundes ein außerordentliches Auskunftsrecht über die Geschäftsführung des Komplementärs zu.
Für den Versuch der Antragstellerin (=K) mit einstweiliger Verfügung eine Pattstellung herbeizuführen, fehlt es an einer Anspruchsgrundlage.
Die Bucheinsicht unter Beiziehung von zur Verschwiegenheit verpflichtenden Beratern ist auch ohne rechtsgeschäftliche Verschwiegenheitsverpflichtung zuzulassen.
Aufsichtsratsmitglieder sind gegenüber Dritten, aber nicht gegenüber der Gesellschaft zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers dient nicht dem Interesse eines Dritten auf Abschluss eines von ihm gewünschten Vertrages.
Die Geltendmachung der Rückforderung gemäß § 83 GmbH Gesetz bedarf keines vorausgehenden Generalversammlungsbeschlusses.