
Informationsrecht versus Datenschutz
Diesmal eine Entscheidung zu einer Genossenschaft – höchstwahrscheinlich auch für alle anderen Gesellschaftsformen von Relevanz: Einsicht sticht Datenschutz
Diesmal eine Entscheidung zu einer Genossenschaft – höchstwahrscheinlich auch für alle anderen Gesellschaftsformen von Relevanz: Einsicht sticht Datenschutz
Geschäftsführer müssen Generalversammlungen selbst einberufen, oder ihr Rechtsanwalt muss sich ausdrücklich auf eine Vollmacht der Geschäftsführer berufen, wenn er für diese Generalversammlungen einberuft. Eine Generalversammlung abberaumen darf nur der, der sie einberufen hat. Wenn sichergestellt ist, dass Gesellschafter einer GmbH an Generalversammlungen teilnehmen können, kann der Versammlungsort auch außerhalb eines klassischen Büros sein – zum Beispiel in einem Stiegenhaus.
Die Änderung der Vertretungsbefugnis eines von einem Erwachsenenvertretungsverfahren betroffenen Geschäftsführers von einer gemeinsamen Vertretung mit einem zweiten Geschäftsführer hin zu einer alleinigen Vertretung des anderen – nunmehr einzig hand-lungsfähigen – Geschäftsführers stellte eine genehmigungspflichtige außerordentliche Maßnahme dar.