Sturmversicherung – Schmelz- und Niederschlagswasser
Unter einem „Eindringen von Witterungsniederschlägen“ versteht der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer auch den Fall, dass in einem umschlossenen Hof angesammeltes Niederschlagswasser seinen Weg über Mauerteile ins Gebäude findet.