Squeeze-out: Vergleich mit Großaktionär keine „verdeckte Barabfindung“
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage, ob Vergleichszahlungen an einzelne Aktionäre im Zuge eines Squeeze-out als verdeckte Barabfindung zu qualifizieren sind und damit Ansprüche anderer ausgeschlossener Gesellschafter auslösen können. Im Mittelpunkt steht dabei der Gleichbehandlungsgrundsatz.