Stimmverbot bei Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers (Deutschland)
Bei gerichtlicher Überprüfung der Abberufung aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag.
Bei gerichtlicher Überprüfung der Abberufung aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag.
Die Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in eine Anfechtungsklage ist nicht zulässig.
Dass Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft sind, Zwecke der Gesellschaft gefördert werden und die Zustimmung zumutbar ist, genügt nicht für eine Zustimmungspflicht.
Eine Anfechtung der Eintragung von Gesellschafterbeschlüssen mit Rekurs im Firmenbuchverfahren ist unzulässig.