Strenge Wiederherstellungsklausel
Die Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel sind auch dann erfüllt, wenn die Durchführung der Sanierungsarbeiten verbindlich beauftragt und damit die Wiederherstellung gesichert ist.
Die Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel sind auch dann erfüllt, wenn die Durchführung der Sanierungsarbeiten verbindlich beauftragt und damit die Wiederherstellung gesichert ist.
Auch unter Zugrundelegung des sehr weitgefassten Bauwerksbegriffs sind Schäden an Zufahrten und am freien Gelände (mit Stützmauer, Böschung) nach dem klaren Wortlaut der Versicherungsbedingungen (Katastrophenhilfe) gerade nicht gedeckt.
Der Versicherungsnehmer hat bei Vorliegen einer Taxvereinbarung nicht die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens darzutun. Der Versicherer kann jedoch die Taxe anfechten, wenn diese den tatsächlichen Schaden erheblich, nämlich um mehr als 10 %, übersteigt.
Die gegen die baubehördliche Bewilligung – und damit einer polizeilichen Sicherheitsvorschrift – verstoßende unsachgemäße Anbringung des großflächigen Glasgeländers auf einer exponierten Dachfläche stellt eine Gefahrerhöhung in der Glasbruch- und Sturmversicherung dar.
Mit der Verordnung nach dem COVID-19-MG wurde ein nicht unmittelbar an den Unternehmer gerichtetes allgemeines Betretungsverbot erlassen, durch welches jedoch kein Betriebsstillstand hervorgerufen wurde, weshalb keine Deckung besteht.