Sturmschadenversicherung: Einsickern von Poolwasser
Das allmähliche Einsickern von ausgetretenem Pool-Wassers durch ein geschlossenes Kellerfenster verwirklicht den Risikoausschluss des Art 2.2.1. ABHE 2017. Um nicht unter diesen Ausschluss zu fallen, setzt dieser Ausschluss, das Eindringen von Niederschlag oder die Anschwemmung durch sturmbedingt entstandene Öffnungen voraus.