Klauselkontrolle Reiseversicherung
Der OGH prüfte die Rechtswirksamkeit von 19 vom Versicherer in seinen Reiseversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln, wovon er acht Klauseln für unzulässig erklärte.
Der OGH prüfte die Rechtswirksamkeit von 19 vom Versicherer in seinen Reiseversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln, wovon er acht Klauseln für unzulässig erklärte.
Auch wenn vor der Verletzung des VN die Pandemie eintrat, ist ein Versicherungsfall erst mit der zur Reiseunfähigkeit führenden Verletzung des Klägers eingetreten. Da die Verletzung des Klägers aber nicht auf die Pandemie zurückzuführen war, ist der Risikoausschluss "Pandemie" nicht anwendbar.
Die (wasserführende) Rohrleitung innerhalb des Pufferspeichers ist ein Bestandteil der technischen Einheit „Pufferspeicher“, weshalb ein nicht gedeckter Bruchschaden an einer angeschlossenen Einrichtung und nicht ein gedeckter Bruchschaden an einer wasserführenden Rohrleitung vorliegt.
Ein Wasserschaden durch angestautes, abschmelzendes Hagelwasser stellt keine "Überschwemmung" iSd der Sturmversicherung dar.
Die strenge Wiederherstellungsklausel impliziert ein Gleichartigkeits- und ein Gleichwertigkeitsgebot. Die Wiederherstellungsklausel enthält zwar kein Modernisierungsverbot, die neu angeschafften Sachen müssen aber von gleicher Gesamtgröße, vergleichbarer Zweckbestimmung sowie Art und Güte sein.
Eine Subsidiaritätsklausel ist eine der Risikoabgrenzung dienende Bestimmung, wonach der Versicherer nicht haftet, wenn ein anderer Versicherer die Gefahrtragung für das betreffende Wagnis unternommen hat.
„Unmittelbare Einwirkung“ ist zB, wenn versicherte Sachen durch den Druck oder den Sog aufprallender Luft beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
Die im Keller des Gebäudes durch Grundwassereintritt entstandenen Schäden sind aufgrund des eindeutig formulierten Risikoausschlusses nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Die Dusch-/Brausetasse ist als angeschlossene Einrichtung anzusehen; der gesamten Duschbereich, das heißt über die Dusch-/Brausetasse hinaus, die angrenzenden Wände und die sonstigen Bauteile einer Dusche wie etwa die Fugen hingegen nicht.
Die Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel sind auch dann erfüllt, wenn die Durchführung der Sanierungsarbeiten verbindlich beauftragt und damit die Wiederherstellung gesichert ist.
Auch unter Zugrundelegung des sehr weitgefassten Bauwerksbegriffs sind Schäden an Zufahrten und am freien Gelände (mit Stützmauer, Böschung) nach dem klaren Wortlaut der Versicherungsbedingungen (Katastrophenhilfe) gerade nicht gedeckt.
Ö-NORMEN sehen zum Teil niedrige Haftungshöchstbeträge vor. Sind diese vereinbart, führt dies zur Reduktion des Regressanspruches nach § 67 VersVG. Wird ein Regulierungsangebot abgegeben, so ist dieses im Zweifel kein konstitutives Anerkenntnis.
Der Versicherungsnehmer hat bei Vorliegen einer Taxvereinbarung nicht die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens darzutun. Der Versicherer kann jedoch die Taxe anfechten, wenn diese den tatsächlichen Schaden erheblich, nämlich um mehr als 10 %, übersteigt.
Die gegen die baubehördliche Bewilligung – und damit einer polizeilichen Sicherheitsvorschrift – verstoßende unsachgemäße Anbringung des großflächigen Glasgeländers auf einer exponierten Dachfläche stellt eine Gefahrerhöhung in der Glasbruch- und Sturmversicherung dar.
Mit der Verordnung nach dem COVID-19-MG wurde ein nicht unmittelbar an den Unternehmer gerichtetes allgemeines Betretungsverbot erlassen, durch welches jedoch kein Betriebsstillstand hervorgerufen wurde, weshalb keine Deckung besteht.