
Gerichtliche Abberufung eines „unechten“ Fremdgeschäftsführers – Beschlussversuch
Der OGh bestätigt seine aktuelle Rechtsprechung: Vor Einbringung einer Abberufungsklage muss bei einem "unechten" Fremdgeschäftsführer, welcher über eine Holdinggesellschaft indirekt Gesellschafter ist, ein Abberufungsbeschluss versucht werden.