![Obliegenheitsverletzung: Verspätete Schadenmeldung](https://www.sfr.at/media/2022-05-25-7-ob-71-22z-1200x904.jpg)
Obliegenheitsverletzung: Verspätete Schadenmeldung
Die verspätete Schadenmeldung an die Rechtschutzversicherung stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, welche nur durch Beweis des Vorliegens leichter Fahrlässigkeit entschuldigt werden kann. Gelingt dieser Beweis nicht, besteht kein Deckungsanspruch.