
Eine vielschichtige Entscheidung
Jedes Thema ist für sich alleine interessant! Es lohnt sich aber, den ganzen (leider langen) Blog-Beitrag zu lesen.
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Der Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ist von den Gerichten nur dann amtswegig wahrzunehmen, wenn ein Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter vorliegt. Bei der Drittwirkung sind die diese begründenden Tatsachen zu behaupten und beweisen.
Ist ein Umlaufbeschluss wirksam zustande gekommen, auch wenn das Umlaufverfahren sieben Monate dauerte. Oder dauerte es doch nur einen Tag? Am Ende des Beitrages finden Sie zwei Empfehlungen mit Textvorschlägen.
Laut Oberlandesgericht Nürnberg kann eine Amtsniederlegung des Geschäftsführers im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn dadurch eine GmbH führungslos wird.
Wenn eine (Rück-)Zahlung aus einem Rechtsgeschäft, welches gegen § 82 GmbHG verstößt, nicht schuldbefreiend wirken kann, kann auch aus einem Rechtsgeschäft, das gegen § 82 GmbHG verstößt, keine Forderung entstehen, die zur Aufrechnung und somit zur Heilung eben dieses nichtigen Rechtsgeschäfts führt.
Ein Gesellschafterausschlussbeschluss ist auch dann nichtig, wenn der Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 3 Abs 3 Gesellschafterausschlussgesetz nur deswegen fehlt, weil trotz Aufsichtsratspflicht kein Aufsichtsrat eingerichtet ist.
§ 179a dt. AktG über die Zustimmungspflicht der Hauptversammlung bei Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens ist nicht analog auf die GmbH anwendbar.
Die Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in eine Anfechtungsklage ist nicht zulässig.