Privathaftpflicht – Gefahr des täglichen Lebens und Fälligkeit
Der Versicherungsanspruch in der Haftpflichtversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, in dem der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadenersatz wegen eines unter das versicherte Risiko fallenden Ereignisses oder einer sonstigen Eigenschaft in Anspruch genommen wird.