Thema: Ausschluss

Über die (Un-)Möglichkeit eine GmbH mit Klage zu kündigen

Über die (Un-)Möglichkeit eine GmbH mit Klage zu kündigen

Bei GmbH (und FlexCo) besteht im Gegensatz zu OG und KG keine gesetzliche Regelung zur Kündigung oder zum zwangsweisen Ausschluss eines Gesellschafters. Eine analoge Anwendung der personengesellschaftsrechtlichen Regelungen im GmbH-Recht verneint der OGH. Ob die Klage auf Zustimmung zur Auflösung einer Gesellschaft qua Treuepflicht erfolgreich sein kann, ließ der OGH offen.

Erpressungsversuch: Verlust der Begünstigtenstellung in der Privatstiftung

Erpressungsversuch: Verlust der Begünstigtenstellung in der Privatstiftung

Der Stifterwille ist durch Auslegung der Stiftungserklärung zu ermitteln, wobei die für Satzungen juristischer Personen entwickelten Auslegungskriterien anzuwenden sind. Dies hat zur Folge, dass diese Regelungen anders als Verträge nach Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv auszulegen sind, und zwar unter Anwendung der Auslegungsgrundsätze der §§ 6 f ABGB. Sollte in einer Stiftungsurkunde festgelegt sein, dass ein Begünstigter seine Rechte aus der Begünstigtenstellung verliert, wenn er einen Erbunwürdigkeitsgrund setzt, reicht es aus, dass er versucht, einen...