Thema: Abtretung

Erwerb eigener Aktien und Mitarbeiterbeteiligung

Erwerb eigener Aktien und Mitarbeiterbeteiligung

Der Erwerb von Anteilen einer Gesellschaft, deren Vermögen zum Großteil aus Aktien der erwerbenden AG besteht, kann als Erwerb eigener Aktien gewertet werden. Bei der Beurteilung, ob Unterstützungsleistungen zum Beteiligungserwerb von Mitarbeitern einer AG gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, ist kein Fremdvergleich anzustellen. Entscheidender Maßstab ist die betriebliche Rechtfertigung.

Notariatsakt: Verlesung erforderlich, gleichzeitige Anwesenheit nicht, Parteiwille entscheidend

Notariatsakt: Verlesung erforderlich, gleichzeitige Anwesenheit nicht, Parteiwille entscheidend

Bei notarieller Bekräftigung einer Privaturkunde steht das Unterbleiben der Vorlesung iSd § 52 NO dem Zustandekommen eines formgültigen Notariatsakts entgegen. Bei Verletzung der Formvorschrift nach § 76 Abs 2 GmbHG hinsichtlich eines auf Parteikonsens basierenden wesentlichen Vertragsbestandteils ist die gesamte Optionsvereinbarung ungültig.