Sachversicherung

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§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof

§ 12 Abs 3 VersVG vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der in § 12 Abs 3 VersVG normierten einjährigen Präklusivfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen den Versicherer. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Sonderregelung eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung des Versicherers darstellt und damit gegen den Gleichheitssatz verstößt.

Unterversicherung und Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Feuerversicherung mit Versicherungsmakler

Unterversicherung und Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Feuerversicherung mit Versicherungsmakler

Die Entscheidung behandelt die Reichweite vorvertraglicher Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten des Versicherers bei Vereinbarung der Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsmakler vertreten ist. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer für eine Unterversicherung haftet.

Regress des Gebäudeversicherers bei Verursachung eines Brandes im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit

Regress des Gebäudeversicherers bei Verursachung eines Brandes im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen eines Regressanspruchs des Gebäudeversicherers gegen einen mitversicherten Wohnungseigentümer, der einen Brandschaden im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit verursacht hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine grob schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls im Sinn des § 61 VersVG vorliegt, wenn der Versicherte den Schaden im Rauschzustand setzt.

Nässeschäden und ihre unvermeidlichen Folgen

Nässeschäden und ihre unvermeidlichen Folgen

Als unvermeidliche Folge ist jede weitere (durch Vermittlung von Zwischentatsachen herbeigeführte) adäquate Folge zu verstehen und zwar unabhängig davon, ob sie abzuwenden gewesen wäre oder nicht. Setzungsschäden, die aus der Aufweichung des Untergrundes resultierten, die durch das aus den beschädigten Ableitungsrohren ausgetretene Wasser ausgelöst wurde, sind gedeckte unvermeidliche Folgen von Nässeschäden.