Verwaltungsstrafverfahren nach Bundes-Mautgesetz – Deckung im Fahrzeug-Straf-Rechtsschutz?
Die Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetz über die Verpflichtung zur Zahlung einer Maut sind nicht als Verkehrsvorschriften im Sinne der Definition des Fahrzeug-Straf-Rechtsschutz unter Art 17.2.2.1 ARB 2015 zu verstehen.