25%-Geschäftsanteilserwerb: Private Vermögensveranlagung oder sonstige Erwerbstätigkeit?
Die 25%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft führt zwar regelmäßig zu konkreten Gesellschafterrechten (etwa Vermögens-, Mitwirkungs-, Informations-, Bezugsrechte), ist jedoch nicht als unternehmerische Tätigkeit zu qualifizieren und damit im Privatbereich versichert.