
Kontrolle der Online-Einreichung des Jahresabschlusses durch Übermittlungsprotokoll
Der Geschäftsführer einer GmbH kann einen Mitarbeiter oder Steuerberater mit der Erfüllung seiner Offenlegungspflichten beauftragen. Er muss den Beauftragten in wirksamer Weise kontrollieren. Bei einer Online-Einreichung des Jahresabschlusses muss der Geschäftsführer zumindest das Übermittlungsprotokoll ansehen.