
Ist bei einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung Eile geboten?
In Deutschland muss man schnell sein, wenn man eine einstweilige Verfügung erwirken will. Gilt das auch für Österreich?
In Deutschland muss man schnell sein, wenn man eine einstweilige Verfügung erwirken will. Gilt das auch für Österreich?
Eine Beschlussfassung über eine Sonderprüfung ohne eine bestimmte Person zum Revisor zu bestellen, ist einem ablehnenden Beschluss gleichzuhalten. Die Antragstellung und Stimmabgabe durch einen Vertreter ohne schriftliche Stimmrechtsvollmacht sind gültig, wenn die anwesenden Gesellschafter nicht widersprechen.
Aus einem gesellschaftsvertraglich eingeräumten, autonom ausführbaren Entsendungsrecht ergibt sich keine autonome Befugnis des Gesellschafters, gleichzeitig mit der Entsendung auch die selbständige Vertretungsbefugnis des solcher Art bestellten Geschäftsführers festzulegen.
Die Abberufung des Geschäftsführers ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtung des Abberufungsbeschlusses wirksam. Der abberufene Geschäftsführer hat im eigenen Namen keine Rechtsmittellegitimation zur Bekämpfung seiner Löschung.
Aus einem gesellschaftsvertraglich eingeräumten, autonom ausführbaren Entsendungsrecht ergibt sich keine autonome Befugnis des Gesellschafters, gleichzeitig mit der Entsendung auch die selbstständige Vertretungsbefugnis des solcher Art bestellten Geschäftsführers festzulegen.
Einem mit Abberufungskompetenz ausgestatteten Gremium kommt stets Organstellung und damit auch Parteistellung im Abberufungsverfahren gem § 27 Abs 1 PSG zu.
Dem Gläubiger einer GmbH steht auch nach Löschung der GmbH aus dem Firmenbuch ein auch zeitlich uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Bücher zu.
Wenn es keine gesellschaftsvertragliche Regelung gibt, sind für die Interessensabwägungen nach § 62 AktG der mit der Anteilsübertragung verbundene Einfluss und die Motivlage des Erwerbers relevant.
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers dient nicht dem Interesse eines Dritten auf Abschluss eines von ihm gewünschten Vertrages.