Thema: Personengesellschaften

(K)eine Zwangsstrafe für sture Kommanditisten?

(K)eine Zwangsstrafe für sture Kommanditisten?

Der Gesellschafterstreit im Swarovski-Konzern ist um eine oberlandesgerichtliche Entscheidung reicher. Das Gericht beschäftigte sich mit Zwangsstrafen in einem Firmenbuchverfahren und zwar mit den Fragen, was Gesellschafter tun können, wenn Mitgesellschafter die Mitwirkung an einer Firmenbucheintragung verweigern, und mit der Rechtsmittellegitimation im Falle der Aufhebung eines Zwangsstrafverfahrens.

Vom Zweikonten- zum Dreikontenmodell?

Vom Zweikonten- zum Dreikontenmodell?

Bei einer Kommanditgesellschaft war strittig, ob „das“ Verrechnungskonto eines Kommanditisten ein Einlagekonto war (also quasi ein fixes Kapitalkonto), von dem Entnahmen nur mit einem (einstimmigen) Gesellschafterbeschluss zulässig sind, oder ein bloßes Forderungskonto, von dem Entnahmen auch ohne Gesellschafterbeschluss zulässig sind. Es lohnt sich, das im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich zu regeln!