Thema: Personengesellschaften

Gefährliche Erfindung und wie man eine GesbR liquidiert

Gefährliche Erfindung und wie man eine GesbR liquidiert

Kommt es zur Liquidation einer GesbR, so können Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis nur nach Maßgabe des Liquidationszweckes isoliert geltend gemacht werden, sonst fließen sie als unselbständige Rechnungsposten in eine kontokorrentähnliche Gesamtabrechnung ein. Das bedeutet, dass eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis nur zulässig ist, wenn und soweit dies für die Liquidation erforderlich ist.

Wie ein Kommanditist den Komplementär-GmbH Geschäftsführer klagen kann und warum die Einkommenssteuer ein Schaden ist.

Wie ein Kommanditist den Komplementär-GmbH Geschäftsführer klagen kann und warum die Einkommenssteuer ein Schaden ist.

Eine Klage durch den Kommanditisten einer GmbH & Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist im Falle der Schadensverlagerung durchaus möglich. Diesfalls kann eine analoge Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist aus dem GmbHG angedacht werden. Erst die Steuervorschreibung stellt den Schadenseintritt bei erhöhter Einkommenssteuervorschreibung dar.

(K)eine Zwangsstrafe für sture Kommanditisten?

(K)eine Zwangsstrafe für sture Kommanditisten?

Der Gesellschafterstreit im Swarovski-Konzern ist um eine oberlandesgerichtliche Entscheidung reicher. Das Gericht beschäftigte sich mit Zwangsstrafen in einem Firmenbuchverfahren und zwar mit den Fragen, was Gesellschafter tun können, wenn Mitgesellschafter die Mitwirkung an einer Firmenbucheintragung verweigern, und mit der Rechtsmittellegitimation im Falle der Aufhebung eines Zwangsstrafverfahrens.

Vom Zweikonten- zum Dreikontenmodell?

Vom Zweikonten- zum Dreikontenmodell?

Bei einer Kommanditgesellschaft war strittig, ob „das“ Verrechnungskonto eines Kommanditisten ein Einlagekonto war (also quasi ein fixes Kapitalkonto), von dem Entnahmen nur mit einem (einstimmigen) Gesellschafterbeschluss zulässig sind, oder ein bloßes Forderungskonto, von dem Entnahmen auch ohne Gesellschafterbeschluss zulässig sind. Es lohnt sich, das im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich zu regeln!