Über die (Un-)Möglichkeit eine GmbH mit Klage zu kündigen
Bei GmbH (und FlexCo) besteht im Gegensatz zu OG und KG keine gesetzliche Regelung zur Kündigung oder zum zwangsweisen Ausschluss eines Gesellschafters. Eine analoge Anwendung der personengesellschaftsrechtlichen Regelungen im GmbH-Recht verneint der OGH. Ob die Klage auf Zustimmung zur Auflösung einer Gesellschaft qua Treuepflicht erfolgreich sein kann, ließ der OGH offen.