Thema: Versicherungsleistung

Betriebsunterbrechung und COVID-19: Schaden trotz Lockdown?

Betriebsunterbrechung und COVID-19: Schaden trotz Lockdown?

Nur der tatsächlich durch die Betriebsunterbrechung verursachte Unterbrechungsschaden wird ersetzt. Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsausfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen. Aufgrund des Lockdowns hätte die VN sowieso keinen Ertrag gehabt, weshalb auch kein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht.

Befreiungsanspruch wird durch Zahlung an RA Kostenerstattungsanspruch

Befreiungsanspruch wird durch Zahlung an RA Kostenerstattungsanspruch

Die Bezahlung des Rechtsvertreters nach Gewährung der Abwehrdeckung durch den Versicherer ist kein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit (Art 8.1.4. ARB 2003, § 62 Abs 1 VersVG), weil sich durch die Bezahlung lediglich der Anspruch des Versicherungsnehmers von einem Befreieiungs- in einen Kostenerstattungsanspruch wandelt. Welche Leistung der Rechtsschutzversicherer schuldet ist dann im Verfahren zwischen VN und Versicherer zu klären.