![Amtshaftungsklage nach Bauverfahren: Greift die Bauherrenklausel?](https://www.sfr.at/media/shutterstock-780146386-min-1200x801.jpg)
Amtshaftungsklage nach Bauverfahren: Greift die Bauherrenklausel?
Amtshaftungsansprüche, die aufgrund vermeintlich rechtswidriger Gerichtsentscheidungen in Baumängelprozessen geltend gemacht werden, fallen ebenso unter die Bauherrenklausel und sind somit von der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.