
Berücksichtigung von Risikoausschlüssen im Deckungsbegehren
Der VN ist im Deckungsprozess nicht verpflichtet, allfällige – vom Versicherer erst einzuwendende – Risikoausschlüsse zu berücksichtigen und seinem Begehren insoweit eine einschränkende Formulierung zu geben.