Thema: Inhaltskontrolle

Zustandekommen des Versicherungsvertrages – Pseudomakler

Zustandekommen des Versicherungsvertrages – Pseudomakler

Ein Pseudomakler ist ein Vermittler, der zum Versicherer in einem solchen wirtschaftlichen Naheverhältnis steht, das es zweifelhaft erscheinen lässt, ob er in der Lage ist, überwiegende Interessen des Versicherungsnehmers zu wahren (§ 44 VersVG). Der Umstand, dass ein Makler in einer Sparte immer denselben Versicherer wählt, macht ihn noch nicht zu einem Pseudomakler.

Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so zulässig

Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so zulässig

Der Risikoausschluss, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Deckungsanspruch vom VN später als 2 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags geltend gemacht wird, es sei denn der VN macht den Deckungsanspruch nach Kenntnis des Versicherungsfalls iSv § 33 VersVG unverzüglich geltend, ist nicht ungewöhnlich. Der Kausalitätsgegenbeweis ist nicht zulässig.