Thema: Haftung

Zurückbehaltungsrecht an früheren Baufortschrittsraten wegen Mängeln auch an allgemeinen Teilen eines Hauses

Zurückbehaltungsrecht an früheren Baufortschrittsraten wegen Mängeln auch an allgemeinen Teilen eines Hauses

Ein Erwerber von Wohnungseigentum kann auch Mängel an allgemeinen Teilen des Hauses gegenüber einem Bauträger geltend machen. Überdies steht ihm das Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB auch hinsichtlich früheren Baufortschrittsraten zu. Es kann also nicht nur die letzte Rate einbehalten werden. Ausgeschlossen ist das Zurückbehaltungsrecht jedoch dann, wenn die Ausübung des Rechtes zur Schikane wird.

CE-Kennzeichnung: Keine Qualitätsaussage

CE-Kennzeichnung: Keine Qualitätsaussage

Eine CE-Kennzeichnung trifft keine Aussage über die Qualität des Produktes. Das Verwenden von Produkten ohne CE-Kennzeichnung stellt daher nur dann einen Mangel dar, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde. Werden Angaben zum Verwendungszweck des bestellten Produktes getroffen, so gilt in der Regel der Stand der Technik (der zumeist der ÖNORM entspricht) für den konkreten Verwendungszweck als schlüssig vereinbart.

Haftung bei fehlendem FI-Schalter – Zugleich ein Überblick über Adaptierungs- und Erhaltungspflichten im Baurecht

Haftung bei fehlendem FI-Schalter – Zugleich ein Überblick über Adaptierungs- und Erhaltungspflichten im Baurecht

Bauwerke müssen im Zustand der seinerzeitigen Bewilligung erhalten werden. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes sah die Wiener BauO vor. Bei elektrischen Anlagen gilt Ähnliches: Diese müssen bei Errichtung den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Ändern sich diese, muss keine Adaptierung vorgenommen werden – außer die Anlage wird wesentlich geändert oder erweitert.

Eine Warnpflichtverletzung kann eine Solidarhaftung auslösen

Eine Warnpflichtverletzung kann eine Solidarhaftung auslösen

Nebeneinander beauftragte Unternehmen haben aufgrund ihrer Kooperationspflicht alles zu vermeiden, wodurch das Gelingen des Werkes vereitelt werden könnte. Davon umfasst sind auch gegenseitige Warn-, Aufklärungs- und Kontrollpflichten. Eine Verletzung dieser Pflichten kann – für den Fall, dass der Schaden nicht anteilig bestimmbar ist – zu einer Solidarhaftung nach § 1302 ABGB führen.

Schadenersatz bei fehlenden Anschlagpunkten am Dach

Schadenersatz bei fehlenden Anschlagpunkten am Dach

Sicherheitsausstattungen am Dach müssen auch Nicht-Professionisten zum Schutz dienen. Das Wesen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs liegt darin, dass aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften ist, welche die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck gerade verhindern sollte. Bei Vertragsverletzungen ergibt sich dieser aus den Interessen, die der Vertrag schützen sollte.

Beweislastverteilung und Naturalrestitution bei Sanierung eines Wasserschadens

Beweislastverteilung und Naturalrestitution bei Sanierung eines Wasserschadens

Sicherheitsausstattungen am Dach müssen auch Nicht-Professionisten zum Schutz dienen. Das Wesen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs liegt darin, dass aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften ist, welche die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck gerade verhindern sollte. Bei Vertragsverletzungen ergibt sich dieser aus den Interessen, die der Vertrag schützen sollte.

Keine Haftung der örtlichen Bauaufsicht, wenn nicht feststeht, dass diese objektiv fehlerhaftes Verhalten gesetzt hat (bloße Klagsbehauptung „alternativer Kausalität“ nicht ausreichend)

Keine Haftung der örtlichen Bauaufsicht, wenn nicht feststeht, dass diese objektiv fehlerhaftes Verhalten gesetzt hat (bloße Klagsbehauptung „alternativer Kausalität“ nicht ausreichend)

Bei Zweifel, ob eine Person überhaupt eine haftungsbegründende Handlung konkret gesetzt hat, kommt die Annahme der alternativen Kausalität nicht in Betracht. Ob und welche merkantile Wertminderung eine Liegenschaft aufweist, ist von einem Sachverständigen zu beurteilen und muss auf einen vom Schädiger zu vertretenden Mangel zurückzuführen sein.