
Leistungsverweigerungsrecht des Wohnungskäufers bei Mängeln an allgemeinen Teilen
Dem Käufer einer Liegenschaft steht das Leistungsverweigerungsrecht zur Geltendmachung der Rechte aus seinem individuellen Vertrag aufgrund eines Mangels auch dann zu, wenn die Mängel nicht nur sein eigenes Wohnungseigentumsobjekt, sondern auch allgemeine Teile der Liegenschaft betreffen.