
Obacht bei mehreren Urteilsbegehren
Enthält eine Klage mehrere Urteilsbegehren und wird eine solche Klage mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden, kann es (gerade im Gesellschafterstreit, bei dem es so schwierig ist, einstweilige Verfügungen zu erwirken) riskant sein, wenn man im Vorbringen zur Erlassung der einstweiligen Verfügung nur auf das Klage-Vorbringen verweist.