Thema: Verstoß

Verstoßzeitpunkt RS-Baustein „Grundstückseigentum und Miete“

Verstoßzeitpunkt RS-Baustein „Grundstückseigentum und Miete“

Der Keim des Rechtskonflikts und damit der Verstoß als Eintritt des Versicherungsfalls liegt in der Nutzung der von der Nachbarin in ihrem Schreiben angeführten Teilfläche des Grundstücks und nicht erst im Schreiben der Nachbarin, in welchem sie die Nutzung vorwirft. Durch die Beanstandung aktualisiert sich nur der bereits in der Nutzung dieses Grundstücksteils gründende Rechtskonflikt.