Abwesenheitskurator vs. Not-Geschäftsführer
In Fällen, in denen durch Bestellung eines Notgeschäftsführers den Rechten eines Gesellschaftsgläubigers zum Durchbruch verschafft werden kann, scheidet die Bestellung eines Abwesenheitskurators aus.
In Fällen, in denen durch Bestellung eines Notgeschäftsführers den Rechten eines Gesellschaftsgläubigers zum Durchbruch verschafft werden kann, scheidet die Bestellung eines Abwesenheitskurators aus.
Die Änderung der Vertretungsbefugnis eines von einem Erwachsenenvertretungsverfahren betroffenen Geschäftsführers von einer gemeinsamen Vertretung mit einem zweiten Geschäftsführer hin zu einer alleinigen Vertretung des anderen – nunmehr einzig hand-lungsfähigen – Geschäftsführers stellte eine genehmigungspflichtige außerordentliche Maßnahme dar.
Laut Oberlandesgericht Nürnberg kann eine Amtsniederlegung des Geschäftsführers im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn dadurch eine GmbH führungslos wird.
Das Firmenbuchgericht ist bloß dann zur Bestellung von Notgeschäftsführern berufen, wenn einer oder mehrere Geschäftsführer die Geschäftsführertätigkeit grundsätzlich verweigern.
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers dient nicht dem Interesse eines Dritten auf Abschluss eines von ihm gewünschten Vertrages.
Einer Gesellschafter-Geschäftsführerin, der mit einstweiliger Verfügung aufgetragen wurde, keine Verfügungen über das oder Belastungen des Gesellschaftsvermögens vorzunehmen, ist in ihrer Vertretungsbefugnis so behindert, dass die Bestellung eines Notgeschäftsführers gerechtfertigt ist.