Thema: Mangelfolgeschaden

Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten

Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten

Unter „Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten“ sind Arbeiten zu verstehen, die zur Behebung von Schäden erforderlich wurden, die entstanden, um dorthin zu gelangen, wo Mängel am beauftragten Gewerk zu beheben bzw Nachbesserungsarbeiten daran durchzuführen waren, und nicht solche, die der Behebung des vom Versicherungsnehmer ausgeführten mangelhaften Gewerks selbst dienten, also die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustands im Sinne des Werkvertrags bewirken sollen.

Nachbesserungs­begleit­schäden in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Nachbesserungs­begleit­schäden in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Der zusätzliche Versicherungsschutz der Nachbesserungsbegleitschädenklausel beruht auf der Überlegung, dass der Werkunternehmer bei Verbesserung seines mangelhaften Gewerks in vielen Fällen im Rahmen von Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten zwangsläufig Gebäudeteile oder sonstige Sachen des Werkbestellers beschädigen muss und dieses Risiko zusätzlich versichern will.