
Änderung der GF-Vertretungsbefugnis durch Pflegschaftsgericht?
Die Änderung der Vertretungsbefugnis eines von einem Erwachsenenvertretungsverfahren betroffenen Geschäftsführers von einer gemeinsamen Vertretung mit einem zweiten Geschäftsführer hin zu einer alleinigen Vertretung des anderen – nunmehr einzig hand-lungsfähigen – Geschäftsführers stellte eine genehmigungspflichtige außerordentliche Maßnahme dar.