Thema: Anzeigepflicht / Aufklärungspflicht

Unterversicherung und Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Feuerversicherung mit Versicherungsmakler

Unterversicherung und Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Feuerversicherung mit Versicherungsmakler

Die Entscheidung behandelt die Reichweite vorvertraglicher Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten des Versicherers bei Vereinbarung der Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsmakler vertreten ist. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer für eine Unterversicherung haftet.

Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so zulässig

Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so zulässig

Der Risikoausschluss, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Deckungsanspruch vom VN später als 2 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags geltend gemacht wird, es sei denn der VN macht den Deckungsanspruch nach Kenntnis des Versicherungsfalls iSv § 33 VersVG unverzüglich geltend, ist nicht ungewöhnlich. Der Kausalitätsgegenbeweis ist nicht zulässig.