Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so unzulässig
Die Klausel, dass unabhängig von der Kenntnis des VN vom Eintritt des Versicherungsfalles kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Deckungsanspruch später als zwei Jahre nach Vertragsbeendigung geltend gemacht wird, ist ungewöhnlich nach § 864a ABGB.