Haftung des Gerichtsgutachters für Prozessverlust
Es ist kein sorgloses Vorgehen in eigenen Angelegenheiten darin zu erblicken, dass erst nach erfolglosen Erörterungsversuch ein Privatgutachten eingeholt und dem Pro-zessgericht vorgelegt wird.
Es ist kein sorgloses Vorgehen in eigenen Angelegenheiten darin zu erblicken, dass erst nach erfolglosen Erörterungsversuch ein Privatgutachten eingeholt und dem Pro-zessgericht vorgelegt wird.
Übernimmt ein Architekt die Bauaufsicht, so hat er die Einhaltung der technischen Regeln und die behördlichen Vorschriften durch die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmer zu überwachen und in umfassender Weise die Interessen des Bauherrn auch gegenüber den Professionisten wahrzunehmen.
Sichert ein Mitarbeiter eines Werkunternehmers dem Besteller bestimmte Eigenschaf-ten eines Betonbodens zu, die der zu einem Pauschalpreis bearbeitete Boden nicht hat, hat der Besteller Anspruch auf Verbesserung, auch wenn dieser Aufwand den Werklohn übersteigt.
Einem Feuerversicherer haften sowohl jener Arbeiter, der den Brand durch sein fahrlässiges Verhalten verschuldet hat, als auch dessen Arbeitgeber als Unternehmer, der von einem Wohnungseigentümer mit Arbeiten in der Wohnung betraut worden war.
Die maßgeblichen Auslegungskriterien müssen immer dem Vertrag selbst oder den ihn begleitenden maßgeblichen Umständen zu entnehmen sein. Es ist immer das Gesamtverhalten der am Vertragsabschluss beteiligten Personen und der Zweck der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu berücksichtigen
Sind wesentliche Mängel entweder von vornherein unbehebbar oder kann sie der Verkäufer trotz rechtzeitiger Verbesserungsversuche nicht beheben, so ist ein Ausschluss des Wandlungsrechts für den Käufer in AGB gröblich benachteiligend.
Die Vorschriften des § 31 WRG richtet sich an jedermann, dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen eine schädliche Einwirkung auf ein Gewässer herbeiführen können. Die Haftung für Anlagen umfasst deren Herstellung, Instandhaltung und Betrieb.